Zuletzt bearbeitet von Niana um 21.6.2017 14:35
@Maximus: Solange du keine Beweise für deine Aussagen hast sind diese nichtig und stellen weiterhin nur pure Spekulation dar und sind dementsprechend nichts weiter als Verleumdung. Aber schön, dass du nicht weiterdenkst und mal auf den Gedanken kommst, dass es noch andere Möglichkeiten gibt, wie ich das wissen kann. Zum Beispiel ein Bekannter, Freund etc. Aber gut, lassen wir das mal. Sonst entstehen nur immer weiter Falschaussagen deinerseits.Du weißt schon, sich selbst als Freund oder als Bekannter im Froum auszugeben als Identitätsklau strafrechtilch bei der Polizei angezeigt wer kann oder ?
@Schnittebelegt: Bei dir ist eh Hopfen und Malz verloren, geh wieder schlafen.
Und da du ja angeblich nicht RyuGin bist kannst du Schnittebelegt auch nicht kennen;P:lol