Nur mal so am Rande für den TE, die AGB von OASIS sagen die Firma ist in Honkong und auch der Gerichtsstand ist dort, damit ist deutsches Recht nicht anwendbar.
Darüberhinaus gibt es im StGb keinen § nahmens Cybermobbing ;-) , du könntest maximal wegen Nötigung oder sofern psychische Probleme auftauchen wegen KV rechtlich vorgehen, Beweislage ist aber mehr als schwierig zu führen, da Screens ohne Zustimmung der Beteiligten vor Gericht nicht gelten. An OASIS selbst könnteste nur Rechtsansprüche geltend machen, wenn sie eine deutsche / eurpopäische Firma wären
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