Die Beiträge die gelöscht wurden, hatten es auch verdient gelöscht zu werden. Denn es war keine reine Äußerung von Kritik, sondern auch teilweise beleidigend.
Zur rechtlichen Lage in Kurzform: Meinungsfreiheit endet da, wo beleidigung anfängt.
Zeig mir doch mal bitte in einem Gesetzesauszug, wo das geschrieben steht. :)
Grundgesetz Artikel 5 Meinungsfreiheit Absatz 2
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.