Ja man kann, sollte man aber unterlassen. Wenn das Problem am Zugang liegt kannst du da leider rechtlich nichts gegen tun, da dein Arbeitgeber der Inhaber des Zugangs ist. Er kann sogar gegen dich vorgehen, wenn er herausbekommt, dass du nebenbei am Arbeitsplatz spielst. Abmahnung und, wenns wiederholt vorkommt, sogar Kündigung.