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BurningFalcon
Gepostet am
2017-06-12 13:31:57
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Nein ist es nicht.
Zu Schleichwerbung gibt es gesetzliche Bestimmungen, unteranderem im deutsche Gesetz § 5a UWG.
Daher ist es sehrwohl ein Unterschied. :)
Und um deine Frage (mehr oder weniger) zu beantworten, Werbung für einen Youtube-Kanal zu machen oder ein externes Gewinnspiel zu posten, sollte nicht verboten sein, da es weder in den Nutzungsbedingungen noch in den Foren-Regeln deklariert ist.
Warum verteidigst du es, dass er, wenn man genauer hinschaut einfach nur für seinen YouTube-Kanal wirbt?
Weil du planst, das in Zukunft auch zu tun? Weil du von der Gilde LastTears bist oder weil du dir erhoffst, dadurch beim Gewinnspiel eine höhere Chance auf den Gewinn zu bekommen?
Um das mal ein wenig zu erklären, wie das auf YouTube generell abläuft... Auch wenn die YouTuber für Naruto Online keinen großen Gewinn machen, so ist er dennoch vorhanden. Für 1 Million Klicks auf ein Videos bekommt man ungefähr 1.000$ von Youtube. Wenn man nun also für seinen Kanal wirbt dann liegt das meistens nur daran, dass man Klicks generieren will und dafür benötigt man Abonnenten. Hat er also entsprechend viele Abos bekommen, so bekommt er durch die generierten Klicks der Videos den "Gewinn" wieder raus, auch wenn er das hier nicht erwähnt hat.