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  • Mitglied seit: 2017-07-22
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Gepostet am 2017-08-25 15:45:53Alle Beiträge
12#
  • S55 Madara Gepostet am 2017-08-25 15:15:26
  • Dann mal viel Spaß, hier geht es nur um den Webshop. Ich wette das landet dort in die Blaue Tonne :D :D

Kommt es zu einer zweiseitigen Willenserklärung, so ist es ein Rechtsgeschäft und diesen kann man rügen, anfechten oder gerichtlich die Konditionen erkämpfen, was für Oasis teuer werden könnte, sofern nicht jeder Deutsche alles hinnehmen würde sondern das BGB und HGB zuziehen würde. Lass dir das von Fachkundigen sagen.

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