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Gucke gerade Harry Potter und der Orden des Phoenix.
Harry hat gerade eine Patronus gegen ein Dementor gewirkt und wurde anschließend der Schule verwiesen, per sprechenden Brief.
Er wurde aber nicht über seine Rechte Informiert, meinst du er kann Zivilrechtlich gegen das Zauberministirium vorgehen ? Finde das wäre Betrug und auch der versuch ist Strafbar.
Willst wirklich über Recht reden?^^ Gut. Here we go. 1. Handelt es sich bei dem Zaubereiministerium um eine Behörde, d.h. der privatrechtliche Weg wäre es sowieso nicht sondern eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. 2. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung bei einem Rauswurf ist kein Betrug, sondern lediglich formell fehlerhaft, sodass sich die Frist für eine Anfechtungsklage von einem Monat auf ein Jahr erhöht. Mit Betrug hätte das gar nichts zutun.
Zurück zu dem Fall hier im Spiel. Da hat Camuy völlig Recht. Meldet euch beim Support, schildert denen das Problem, zeigt ihnen welches Datum angezeigt wird und falls sie nichts erstatten, holt euch einen Anwalt und klagt es ein.
Okay Draco Malfoy, ich schlage vor wir tun uns zusammen dieses einemal und nehmen uns das Petitionsrecht nach Art. 17 GG und legen Dienstaufsichbeschwerde Gegen das Ministerium ein. Möge uns Grindelwald nicht in weg stehen, da es sich nicht um die gleiche Aktion nur günstiger 1 Tag später in der Aktionswoche handelt ist dies kein Betrug. Oh was labberst du Grindelwald, das geht doch nicht, die haben alle schon die Veredlungszeichen ausgegeben und wollen jetzt alles was in der neuen Veredlungsaktion drin ist haben.
Ich schlage vor man sollte sich damit abfinden, das Ungeduld zu fehlern führt und indem Fall der Spieler falsch liegt. Ich kann dazu natürlich Ernsthaft eingehen, aber das geht momentan einfach nicht :D :D :D. Ich finds viel lustiger Klugscheißer zusammen mit Harry Potter nach Askaban zu bringen :D
Die Moral der GEschicht mit Oasis spielt man nicht
Sorry, aber da du nicht mal eine Ahnung davon hat was man mit einer Dienstaufsichtsbehörde rügt, lassen wir das doch einfach.^^ Btw, selbst wenn diese einschlägig wäre, ginge es immer noch um öffentliches Recht, nicht privatrecht, aber sei es drum. Wie Camuy schon schrieb ist jedes weitere Wort mit dir redundant.
Es wäre kein Betrug, wenn das Datum des Events auch entsprechend den Tag angezeigt hätte an dem es gestartet hat und den vorherigen, aber so, hat man die Events eben einen Tag hinaus gezögert ohne das Datum anzupassen und das ist arglistige Täuschung. Die Leute müssen nach BGB eigentlich so gestellt werden wie, wenn die Events an dem Tag gestartet hätten, der in der Anzeige steht.
Mir kann es letztlich egal sein. Ich hab gewartet und damit, bye. :)
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