Hallo,
theoretisch ist es möglich da die von Lisan angesprochene Regelung mit den 20 Tagen nur gilt wenn das Produkt unter den "Verkäuferschutz" von PayPal fällt. Da dies bei immateriellen Gütern nicht der Fall ist, wie eben digitale Goldbarren, könnte es durchaus sein das dies möglich ist.
Es gibt dabei allerdings 2 Aspekte zu beachten:
1. Oasis kann die korrekte Auslieferung im Rahmen seiner AGB Beweisen. (Serverprotokolle etc.)
Damit könnten sie PayPal überzeugen das die Zahlung zu unrecht zurückgezogen wurden.
2. VIEL WICHTIGER: Es drohen mögliche rechtliche Konsequenzen.
Oasis könnte, falls PayPal sich quer stellt, zivilrechtlich vorgehen um das Geld zu bekommen.
Daneben könnte Oasis auch gegen dich persönlich vorgehen. Da ich kein Jurist bin werde ich dazu keine konkrete Meinung abgegeben aber ich würde mal auf Betrug tippen.
Ich glaube das ist es einfach nicht wert.^^
Beste Grüße
BaggerfahrerBob
Also keine Ahnung in welchem Land du lebst aber ich geh mal von DE aus deswegen lies doch mal § 28 Abs. 2 Nr. 2 b) BDSG durch und sag das nochmal. Oasis muss nur den Hinweis zu der Person, in dem Fall das PP-Konto, der Polizei übermitteln. Für die Ermittlung des Täters ist dann die Polizei verantwortlich. Das nennt sich dann Strafverfolgung.
Zur Erläuterung: Das Bundesdatenschutzgesetz regelt sowas bei uns, nicht die Person die gerade mal auf dem Pappmache Thron sitzt!
Daneben bist du als Kontoinhaber in der Pflicht zu beweisen das jemand unbefugt und ohne dein Verschulden auf dein Konto zugegriffen hat. Alles andere ist Kulanz.
Was die Fälle angeht die du meinst....Pics or it didn't happen!
Und die Annahme das Oasis bisher nichts gemacht hat und deswegen nie was macht....ohne Worte...vor allem "müsste" wo sind wir hier? Im Kindergarten? Die müssen gar nicht, sie können wenn sie wollen!
Was die Quellen von Lysan angeht. Ja gibt bessere aber er schreibt ja auch keine wissenschaftliche Arbeit oder?^^
Ok kenne die Datenschutzgesetze der Schweiz nicht aber wenn sie noch 8 Tage warten gilt die DSGVO. Da die Schweiz im Binnenmarkt der EU agiert und Oasis in Großbritannien ansässig ist welches (noch) zur EU gehört wird es wohl darauf hinauslaufen das nach Art. 23 Abs 1 d) immer noch das gleiche gilt wie oben beschrieben.
Zu dem Konto, wenn ich keine Konto anhänge muss das Konto trotzdem aufgeladen werden. Diese Zahlungen stammen von einem Konto und du bist wieder in der Pflicht zu beweise das jemand unbefugten Zugriff auf dein Konto hatte und das ohne dein Verschulden.
So nächste Runde^^
PS: Auch in der Schweiz gibt es ein Datenschutzgesetz und auch dort entscheidet nicht der König eines Fantasiegebildes. :P
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