Nur mal so am Rande für den TE, die AGB von OASIS sagen die Firma ist in Honkong und auch der Gerichtsstand ist dort, damit ist deutsches Recht nicht anwendbar.
Darüberhinaus gibt es im StGb keinen § nahmens Cybermobbing ;-) , du könntest maximal wegen Nötigung oder sofern psychische Probleme auftauchen wegen KV rechtlich vorgehen, Beweislage ist aber mehr als schwierig zu führen, da Screens ohne Zustimmung der Beteiligten vor Gericht nicht gelten. An OASIS selbst könnteste nur Rechtsansprüche geltend machen, wenn sie eine deutsche / eurpopäische Firma wären
Die können da viel schreiben. Nach Art 17 EUGVVO ist diese Klausel ungültig. Jedenfalls was den Gerichtsstand angeht. Und was deutsches Recht an geht, Faustformel: Verdinen Sie in Deutschland Geld? Wenn ja ist i.d.R. auch deutsches Recht anwendbar.
Aber hier wird ja niemand von Oasis gemobbt oder so, das wäre was zwischen dem Verursacher und dem Geschädigten, Oasis ist nur die Platform. Die müssen dann eventuelle Chat Protokolle ode IP Adressen und sonstiges zur Verfügung stellen, nicht irgendwas beurteilen oder so.
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