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Unterschlagung von Spielinhalten.durch falsche Datenbanken und Sycproblemen

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  • Mitglied seit: 2017-09-07
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Gepostet am 2020-04-27 11:25:14Alle Beiträge
4#
  • Lysanあけみ Gepostet am 2020-04-26 20:48:21
  • Hallo Yamata!


    Ich denke das du dich vorab nicht informiert hast was eine "Unterschlagung" eigentlich tatsächlich ist und wann diese stattfindet, freundlicherweise kläre ich dich mit diesem Beispiel auf:


    Der Finder einer Geldbörse auf der Straße steckt diese ein, weil er sie zum Fundbüro bringen will. Der subjektive Tatbestand wäre nicht erfüllt und Strafbarkeit läge nicht vor. Will er die Geldbörse hingegen behalten, sind sowohl der objektive wie der subjektive Tatbestand erfüllt und er macht sich als Unterschlagungstäter strafbar. Auf der anderen Seite wird vertreten, dass es sich um ein äußerlich eindeutig als Zueignungshandlung erkennbares Verhalten handeln muss, z. B. durch Veräußerung oder Ableugnen des Besitzes. Dabei kommen beide Auffassungen unter Umständen auch zu unterschiedlichen Tatbegehungszeitpunkten. Ferner stellen andere auf eine endgültige Enteignung des Opfers durch den Täter ab. Diese Ansicht dürfte wenig brauchbar sein, da eine wirklich endgültige Enteignung wohl nur beim Tod des Opfers der Unterschlagung anzunehmen sein dürfte und den Strafbarkeitsbereich mithin radikal einschränkt. Schließlich wird auf eine konkrete Eigentumsgefährdung abgestellt, welche auch das freilich unausgesprochene Korrektiv der Rechtsprechung für ihre weite Manifestationstheorie bilden dürfte.


    Und hier falls du (bevor du ggf. nochmal "unabsichtlich" und in "Rage" etwas falsch darlegst): https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung_(Deutschland)


    Hab gerne geholfen! Liebe Grüße Lysan :)

Mit Verlaub, dass ist der rechtliche Unterschlagungsbegriff. Du kannst aber von einem Rechtslaien, wie es Yamata wohl ist, nicht erwarten, dass er diesen meint. Im allgemeinen Sprachgebrauch meint man mit einer Unterschlagung nicht unbedingt den 246 StGB. Genauso wie Leute Besitz und Eigentum im selben Zusammenhang benutzen, obwohl sie rechtlich was völlig anderes bedeuten.


btw. hättest du gar nicht so tief in die Unterschlagung eintauchen müssen. Der 246 StGB scheitert bereits an der Sache, die gem. § 90 BGB nur ein körperlicher Gegenstand sein kann.


Nichtsdestotrotz nerven mich die Serverprobleme ebenfalls. Ich hab seit 2 Wochen keinen Erefeld mehr betreten, weil ich keine Lust hab die Hälfte der Zeit mit Verbindungsproblemen zu kämpfen. Mir reicht schon, dass ich jedes mal 4 Einlogversuche brauche bis ich wirklich im Spiel drin bin. Letztens im Prüfungskampf bei jedem Kampf teilweise über Runden hinweg Standbilder gehabt, nur um dann im Schnelldurchlauf 2-3 Runden zu sehen in denen ich nichts gemacht hab, aber 2 meiner Ninjas down sind.




Zuletzt von DubberOne am 2020-04-27 11:26:55 bearbeitet
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