Der Jugendmedienschutz für reine Online- und Browserspiele im Internet – die nicht auf einem physischen Datenträger vorliegen und daher auch nicht bei der USK geprüft werden müssen – wird nicht durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG), sondern durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt. Verantwortlich für den Jugendschutz im Internet ist daher der Anbieter von Internetangeboten, der z. B. seine Online-Spiele rechtskonform anbieten muss. Kommt ein Anbieter von Online-Angeboten seiner Verpflichtung nicht nach, ist für die Ahndung von Jugendschutzverstößen im Internet die Kommission für Jugendmedienschutz (www.kjm-online.de) zuständig, die unterstützt wird von Jugendschutz.net (www.jugendschutz.net-Hotline).
Soweit die USK das absehen und überblicken konnte, ist „Naruto Online“ nur noch über die Website von OASIS GAMES erhältlich. Das Spiel lag weder der USK noch den ständigen Vertretern zur Alterskennzeichnung vor. Das Spiel ist auch nicht über eine an IARC angeschlossenen Storefront erhältlich und „Oasis Games“ oder „Bandai Namco“ sind kein Mitglied von USK.online.de. Von daher sind Beschwerden bezüglich dieses Anbieters und Games direkt an jugendschutz.net zu senden.
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