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BurningFalcon
Gepostet am
2017-06-21 09:52:14
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1.
Die Seite existiert nicht (der link geht nur bis Identit)
2.
Dein Auszug aus Wikipedia scheint mir auch nur die halbe Wahrheit zu sein.
"Eine besondere Form des Identitätsdiebstahls stellt das Nicknapping dar: das Auftreten im Internet unter dem Namen oder Pseudonym eines anderen Diskussionsteilnehmers oder Benutzers."
Nicknapping ist also eine Form von Identitätsdiebstahl und kann dementsprechend auch zum Missbrauch des Namens führen.
Der Missbrauch des Nicks mag IN DER REGEL nicht verfolgt werden, wird aber auch nicht komplett ausgeschlossen.
3.
Desweiteren kann man sich darüber streiten ob hier "§ 187 StGB Verleumdung" in Kraft tritt.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Die hervorgezobenen Stellen treffen auf die Posts von den von Maximus genannten Accounts zu.
4.
Ich schließe mich der Meinung/den Vermutungen zum RyuGin Thema an, weil du Mizukage auf die selbe Art angegangen bist wie ich (von der allgemeinen Schreibweise mal abgesehen). Außerdem wurde dieser Account erst heute exakt für dieses Thema erstellt, was zumindest darauf schließen lässt, dass du gebannt bist.
Und um dich zu zitieren:
"Dein Verhalten zeigt aus psychologischer Sicht, dass du dich bedrängt fühlst durch die Fragen die ich dir gestellt habe. Das wiederum bedeutet, dass etwas an meinen Fragen dran sein muss und ein Fünkchen Wahrheit drin steckt, sonst hättest du darauf nämlich ganz anders reagiert. "
Der Einzige Unterschied ist, du scheinst dich nicht von einer Frage bedrängt zu fühlen, da keine gestellt wird, sondern von den Behauptungen deiner Person (alten Accounts). "sonst hättest du darauf nämlich ganz anders reagiert."
Zum Abschluss ein Auszug des Bayrischen Verbraucherportals
Strafbarkeit
"Die Anmaßung einer falschen oder einer fremden Identität ist im Regelfall nicht strafbar. Zwar gibt es Mittel und Wege des Sich-Verschaffens von Daten, die in bestimmten Konstellationen strafbar sind (so unter Umständen das Abgreifen von Log-in-Daten aus W-LAN-Verbindungen), in der Regel überschreitet der Schädiger die Grenze zur Strafbarkeit aber erst dann, wenn er unter der falschen oder fremden Identität handelt. In den meisten Fällen handelt es dann um Betrugs- (§ 263 StGB) oder Beleidigungsdelikte (§§ 185ff. StGB).
Im Falle eines Betruges ist jedoch der Getäuschte der eigentliche Geschädigte, da er nach der allgemeinen Risikoverteilung – wie bei jedem Betrug in der „realen“ Welt auch - die Gefahr dafür trägt, dass sein Gegenüber auch tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt."
https://www.vis.bayern.de/daten_medien/datenschutz/identitaetsdiebstahl.htm
PS: Ich gratuliere dir zu deinem Rechts- und Psychologieabschluss, die du ja beide zu haben scheinst. :P
Besser hätte ich es nicht Ausdrücken können!
Und ich glaube alle haben Maximus verstanden mit Ihrer Aussage, da müssen keine § hin oder sonstiges.
Zum Verleugnen, das tust du ja bei Dir selber, mit deinem kreativen Nickname und deinem anscheind neuen Forum Account.
Was die IP angeht dürfte Maxmius rein rechtlich gesehen diese nicht Veröffentlichen, da Sie unter Datenschutz steht, kannst mich gerne verbessern.
Du kannst gerne gegen Maxmius angehen wegen Verleugnung, nur wenn Sie Recht hat, hast du ein ziemliches Problem und ich bezweifle das du zum Anwalt laufen wirst.
Und zum Schlusswort, dir hat doch jemand ins Hirn geschissen :D :D
Liebe Grüße
Madara