-
Niana
Gepostet am
2017-06-21 15:56:02
-
Ich bin so alt das mir dieses Sprichwort tatsächlich etwas sagt xD
Du scheinst dir so auf die Füße getreten zu fühlen das du mir gleich ans Bein pisst, wenn du mir nicht glauben schenken magst kannste beim Kommissariat deines vertrauen anrufen und erhälst sogar kostenlose Auskunft :)
Und da du ja ein angeblicher Freund bist der im Namen von RyuGin im Forum angemeldet hast, kannst du auch nicht den besagten Spieler Naruto von S1 kennen;P
Ich habe nicht behauptet, dass das nicht strafrechtlich angezeigt werden kann... Du kannst also tatsächlich nicht richtig lesen, hast du gerade bewiesen. Ich habe dir aber geschrieben, dass Verleumdung auch strafrechtlich angezeigt werden kann. Denn du unterstellst mir etwas ohne einen Beweis dafür liefern zu können. Ich habe oft genug geschrieben, dass ich nicht RyuGin bin und keiner kann das Gegenteil beweisen. Also ist es Verleumdung wenn man dann doch behauptet, dass ich es wäre. Erklär mir mal, warum dir das zu hoch ist, diese Aussage zu verstehen und wie man es schafft, das falsch zu interpretieren?
Ebenfalls habe ich nicht behauptet, dass ich den Spieler Naruto von Server 1 kenne.
Aber Mundpropaganda ist dir doch sicherlich ein Begriff oder? Dazu muss man niemanden kennen. Gerüchte verbreiten sich auch so. Hier wird ja auch das Gerücht breitgetreten ich sei RyuGin obwohl niemand diese Person kennt und ihr euch hier was zusammenreimt was keinen Sinn ergibt.