Laut Verbraucherschutz müssen Gutscheine mindestens ein Jahr Gültigkeit in Deutschland haben. Wieso sind diese Gutscheine dann lediglich ein Tag gültig?
(Nachzulesen: Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 3193/07))
Ich würd auch eher sagen das es Rabatte auf die Rabatte sind und keine Gutscheine (wahrscheinlich wiedermal ein Übersetzungsfehler wer weiß das schon ) Vlt sollte man sie Rabattcoupons nennen oder so weil es ja nicht wirklich Gutscheine im herkömmlichen sinne sind.
Geht es bei dem Urteil denn nur um Gutscheine oder um Rabattgutscheine, wie man sie hier im Spiel erhalten kann?
Ich Blick da mit kurzem Rübergucken nicht ganz durch, aber es geht hier eher um:
Gutschein 50,00€ (1 Jahr Gültig)
Gutschein einlösen 30,00€ (Beispiel 6 Monate später)
1 Jahr um Restguthaben auf Gutschein zerfällt, was mit dem Benachteiligungsverbot verstößt.
Jemand hat geklagt, hier das geht ja nicht blabla. Unternehmen sagt, das würde ja den Aufwand der Buchführung erhöhen, Gericht sagt spielt keine Rolle. Und das Restguthaben dürfte nicht nach einem Jahr zerfallen, sondern erst nach 3 Jahren.
Beim überfliegen haben ich noch dutzende vgl. BGH gefunden, da Bundesrecht vor Landesrecht, heißt Camuy kann es sowieso erstmal in die Tonne schmeißen xD.
Ich Blick da mit kurzem Rübergucken nicht ganz durch, aber es geht hier eher um:
Gutschein 50,00€ (1 Jahr Gültig)
Gutschein einlösen 30,00€ (Beispiel 6 Monate später)
1 Jahr um Restguthaben auf Gutschein zerfällt, was mit dem Benachteiligungsverbot verstößt.
Jemand hat geklagt, hier das geht ja nicht blabla. Unternehmen sagt, das würde ja den Aufwand der Buchführung erhöhen, Gericht sagt spielt keine Rolle. Und das Restguthaben dürfte nicht nach einem Jahr zerfallen, sondern erst nach 3 Jahren.
Beim überfliegen haben ich noch dutzende vgl. BGH gefunden, da Bundesrecht vor Landesrecht, heißt Camuy kann es sowieso erstmal in die Tonne schmeißen xD.
Was noch erwähnenswert ist, dass es sich bei dem Gerichtsurteil um Gutscheine mit DIREKTEM Gegenwert handelt. Der Käufer hat also quasi schon (für sich selbst oder einen beschenkten Dritten) Waren/Dienstleistungen bezahlt.
In NO hingegen hat der "Gutschein" keinen direkten Wert einer Währung (Coupons/Gold) sondern ermöglicht lediglich einen Rabatt.
Was noch erwähnenswert ist, dass es sich bei dem Gerichtsurteil um Gutscheine mit DIREKTEM Gegenwert handelt. Der Käufer hat also quasi schon (für sich selbst oder einen beschenkten Dritten) Waren/Dienstleistungen bezahlt.
In NO hingegen hat der "Gutschein" keinen direkten Wert einer Währung (Coupons/Gold) sondern ermöglicht lediglich einen Rabatt.
2000 Gold war mein Gegenwert für den Gutschein. Ergo hat der Gutschein einen Wert und für das Gold sogar einen realen Wert (50€).
Daraus resultiert, dass der Gutschein wertgebunden ist, ich hab ihn immerhin durch einen Gegenwert (Euro) erworben.
2000 Gold war mein Gegenwert für den Gutschein. Ergo hat der Gutschein einen Wert und für das Gold sogar einen realen Wert (50€).
Daraus resultiert, dass der Gutschein wertgebunden ist, ich hab ihn immerhin durch einen Gegenwert (Euro) erworben.
du hast deine 2000 gold doch noch, heulst hier jetzt ernsthaft rum, weil du es verpennt hast dein Rabatt zu nutzen?
du hast deine 2000 gold doch noch, heulst hier jetzt ernsthaft rum, weil du es verpennt hast dein Rabatt zu nutzen?
Ich heule nicht rum. Für mich sind die 20% ohnehin nur Peanuts. Der Thread dient als Informationsaustausch. Mach dir deswegen nicht gleich ins Hemd, Mädchen. Konstruktiv war deine Antwort gewiss nicht.
Ich heule nicht rum. Für mich sind die 20% ohnehin nur Peanuts. Der Thread dient als Informationsaustausch. Mach dir deswegen nicht gleich ins Hemd, Mädchen. Konstruktiv war deine Antwort gewiss nicht.
Sollte sie auch nicht. Du bist einfach nicht ernst zu nehmen und heulst hier offensichtlich nur rum. Du hast 50 Euro aufgeladen und dafür 2750 Gold bekommen.
Das war der Handel den du abgeschlossen hast und nun erläuterst du uns mit deinen 10 Jahren Erfahrung als Anwalt, dass der Gutschein 1 Jahr Gütligkeit haben muss.
WIeso? Naja da steht Gutschein drauf und der große Camui hat gesprochen also muss es wohl so sein.
Deine Begründung war bisher nicht mehr. Gut du hast hinzugefügt, dass der Gutschein dich 50 Euro gekostet hat, aber das stimmt ja nicht. Für die 50 Euro hast du 2750 Gold bekommen. Diese 2750 Gold kannst du von mir aus als dein Gutschein betrachten, aber in wie fern die 20% Rabat dinger? Wieso sind die bitte ein Gutschein, direkt dafür hast du kein Cent ausgegeben und das die Dinger nur 1 Tag halten steht ja drauf. Wenn du so stark davon überzeugt bist, dann forder doch dein angebliches Recht.
lol OkitaAnna wurde mal wieder getriggered.
Camuy hat nirgendwo erwähnt, dass er nicht gesehen hat, dass der Rabattgutschein nur 1 Tag gültig ist.
Er wollte lediglich darüber diskutieren, ob das laut Gesetzesrichtlinien so seine Richtigkeit hat.
Dich kann man ebenfalls nicht ernst nehmen weil du dir immer Sachen dazudichtest, die niemand erwähnt nur damit es für dich passt.
lol OkitaAnna wurde mal wieder getriggered.
Camuy hat nirgendwo erwähnt, dass er nicht gesehen hat, dass der Rabattgutschein nur 1 Tag gültig ist.
Er wollte lediglich darüber diskutieren, ob das laut Gesetzesrichtlinien so seine Richtigkeit hat.
Dich kann man ebenfalls nicht ernst nehmen weil du dir immer Sachen dazudichtest, die niemand erwähnt nur damit es für dich passt.
Du Genie darum geht es doch gar nicht.
Er kann nicht einfach behaupten, dass der Gutschein eine Gültigkeit von 1 Jahr hat. wenn man zuvor erwähnt, dass das Ding 1 Tag lang gültig ist und mehr nicht, aber schön, dass du Sachen hinzu dichtest.
Du Genie darum geht es doch gar nicht.
Er kann nicht einfach behaupten, dass der Gutschein eine Gültigkeit von 1 Jahr hat. wenn man zuvor erwähnt, dass das Ding 1 Tag lang gültig ist und mehr nicht, aber schön, dass du Sachen hinzu dichtest.
lol
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