Ich Blick da mit kurzem Rübergucken nicht ganz durch, aber es geht hier eher um:
Gutschein 50,00€ (1 Jahr Gültig)
Gutschein einlösen 30,00€ (Beispiel 6 Monate später)
1 Jahr um Restguthaben auf Gutschein zerfällt, was mit dem Benachteiligungsverbot verstößt.
Jemand hat geklagt, hier das geht ja nicht blabla. Unternehmen sagt, das würde ja den Aufwand der Buchführung erhöhen, Gericht sagt spielt keine Rolle. Und das Restguthaben dürfte nicht nach einem Jahr zerfallen, sondern erst nach 3 Jahren.
Beim überfliegen haben ich noch dutzende vgl. BGH gefunden, da Bundesrecht vor Landesrecht, heißt Camuy kann es sowieso erstmal in die Tonne schmeißen xD.
Was noch erwähnenswert ist, dass es sich bei dem Gerichtsurteil um Gutscheine mit DIREKTEM Gegenwert handelt. Der Käufer hat also quasi schon (für sich selbst oder einen beschenkten Dritten) Waren/Dienstleistungen bezahlt.
In NO hingegen hat der "Gutschein" keinen direkten Wert einer Währung (Coupons/Gold) sondern ermöglicht lediglich einen Rabatt.
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