Antworten
Views: 25105 | Antworten: 43
Gutscheine Gültigkeit unzulässig

 [

Link kopieren

]

  • Mitglied seit: 2017-07-22
  • Beiträge: 5
  • Antworten: 647
Gepostet am 2017-11-03 18:48:36Alle Beiträge
13#
  • Camuy Gepostet am 2017-11-03 17:46:50
  • 2000 Gold war mein Gegenwert für den Gutschein. Ergo hat der Gutschein einen Wert und für das Gold sogar einen realen Wert (50€).

    Daraus resultiert, dass der Gutschein wertgebunden ist, ich hab ihn immerhin durch einen Gegenwert (Euro) erworben.

du hast deine 2000 gold doch noch, heulst hier jetzt ernsthaft rum, weil du es verpennt hast dein Rabatt zu nutzen?

  • Mitglied seit: 2017-07-22
  • Beiträge: 5
  • Antworten: 647
Gepostet am 2017-11-03 20:03:41Alle Beiträge
15#
  • Camuy Gepostet am 2017-11-03 18:58:42
  • Ich heule nicht rum. Für mich sind die 20% ohnehin nur Peanuts. Der Thread dient als Informationsaustausch. Mach dir deswegen nicht gleich ins Hemd, Mädchen. Konstruktiv war deine Antwort gewiss nicht.

Sollte sie auch nicht. Du bist einfach nicht ernst zu nehmen und heulst hier offensichtlich nur rum. Du hast 50 Euro aufgeladen und dafür 2750 Gold bekommen.

Das war der Handel den du abgeschlossen hast und nun erläuterst du uns mit deinen 10 Jahren Erfahrung als Anwalt, dass der Gutschein 1 Jahr Gütligkeit haben muss.

WIeso? Naja da steht Gutschein drauf und der große Camui hat gesprochen also muss es wohl so sein.

Deine Begründung war bisher nicht mehr. Gut du hast hinzugefügt, dass der Gutschein dich 50 Euro gekostet hat, aber das stimmt ja nicht. Für die 50 Euro hast du 2750 Gold bekommen. Diese 2750 Gold kannst du von mir aus als dein Gutschein betrachten, aber in wie fern die 20% Rabat dinger? Wieso sind die bitte ein Gutschein, direkt dafür hast du kein Cent ausgegeben und das die Dinger nur 1 Tag halten steht ja drauf. Wenn du so stark davon überzeugt bist, dann forder doch dein angebliches Recht.

  • Mitglied seit: 2017-07-22
  • Beiträge: 5
  • Antworten: 647
Gepostet am 2017-11-03 21:08:29Alle Beiträge
18#
  • Zerberster Gepostet am 2017-11-03 21:02:57
  • lol OkitaAnna wurde mal wieder getriggered.
    Camuy hat nirgendwo erwähnt, dass er nicht gesehen hat, dass der Rabattgutschein nur 1 Tag gültig ist.
    Er wollte lediglich darüber diskutieren, ob das laut Gesetzesrichtlinien so seine Richtigkeit hat.
    Dich kann man ebenfalls nicht ernst nehmen weil du dir immer Sachen dazudichtest, die niemand erwähnt nur damit es für dich passt.

Du Genie darum geht es doch gar nicht.


Er kann nicht einfach behaupten, dass der Gutschein eine Gültigkeit von 1 Jahr hat. wenn man zuvor erwähnt, dass das Ding 1 Tag lang gültig ist und mehr nicht, aber schön, dass du Sachen hinzu dichtest.

Antworten
Sofort posten
Antworten

Du musst dich zuerst anmelden, um Beiträge posten zu können. | Registrieren