Spannend
"Laut Verbraucherschutz". Dir ist schon klar, dass sich der Fall (§307 BGB) auf den du dich beziehst nicht dem Verbraucherschutz, sondern den AGB (§305-310 BGB) zugeteilt ist?
Wie auch bereits erwähnt wurde, geht es dort um entgeltlich zu erwerbende Geschenkgutscheine, und nicht um aktionsbedingte Rabattgutscheine. Ich hoffe du erkennst den Unterschied...
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